Rechtsprechung
   BFH, 11.11.1999 - III B 40/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11952
BFH, 11.11.1999 - III B 40/98 (https://dejure.org/1999,11952)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1999 - III B 40/98 (https://dejure.org/1999,11952)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1999 - III B 40/98 (https://dejure.org/1999,11952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eingebaute Schranktrennwände - Gebäudebestandteile - Durchgängen ohne Türelemente

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZul; Zulagenbegünstigung von Schrank- und Schranktrennwänden?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.07.1997 - III R 247/94
    Auszug aus BFH, 11.11.1999 - III B 40/98
    Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt) behauptet lediglich, der von ihm angesprochenen Rechtsfrage, ob eingebaute Schranktrennwände, die nur mit Türdurchgängen und nicht, wie im Fall des Urteils des Senats vom 31. Juli 1997 III R 247/94 (BFH/NV 1998, 215), mit vollständigen Türelementen versehen seien, Gebäudebestandteile seien, komme grundsätzliche Bedeutung zu.

    Der Senat sieht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Schrank- und Schranktrennwände Gebäudebestandteil sind, durch das Urteil in BFH/NV 1998, 215, im wesentlichen als geklärt an.

  • FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04

    Steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer ausländischen Betriebsstätte;

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/98, BStBl II 1984, S. 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Berlin, 03.05.2005 - 8 B 8090/04

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustvortrages in Einbringungsfällen

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des BFH vom 10.02.1984 - III B 40/98, BStBl II 1984, 454 und vom 30.12.1996 - I B 61/96, BStBl II 1997, 466 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht